Bodendämmung & Leichtestrich

Wärmedämmung:
Ein gut isoliertes Haus ist nur so gut, wie seine Bodendämmung! Der Fußboden ist normalerweise der kälteste Teil eines Hauses, da Wärme nach oben steigt. Mit einer guten Fußbodendämmung halten Sie bereits erzeugte Wärme im Inneren und Kälte, bspw. aus dem Keller, hat keine Chance, in den Wohnraum zu gelangen.
Die Ergebnisse einer guten Fußbodendämmung sind nicht nur mehr Komfort sondern auch geringere Heizkosten.

Eine Fußbodendämmung ist obligatorisch; da bei Neubauten oder Sanierungen des Fußbodens über 20 % die EnEV (Energieeinsparverordnung) eingehalten werden muss.

Trittschalldämmung:
Die Trittschalldämmung dämmt den Trittschall. Trittschall ist eine besondere Form von Körperschall und entsteht durch das Begehen von Fußböden und Treppen, beim Bewegen von Gegenständen, Rücken von Stühlen etc.

Die Trittschalldämmung unter dem Estrich verhindert, den Trittschall an anliegende Bauteile weiterzuleiten.
Der Trittschallschutz beeinflusst die Wohnqualität, indem er Lärmbelästigung und negative Gesundheitsauswirkungen verhindert.

Die Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt.

Für Wohnräume/Gewerbe sollten jedoch gegenüber der Norm erhöhte Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden.

Boden im Aaufbau